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Sachverständigengutachten für Familiengerichte (ab Jan. 2027)

"Die Aufgabe der Umgebung ist nicht, das Kind zu formen,

sondern ihm erlauben, sich zu offenbaren."

(Maria Montessori)

Familiengerichtliche Verfahren betreffen häufig hochbelastete familiäre Situationen. Insbesondere bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, zum Lebensmittelpunkt eines Kindes oder bei vermuteter Kindeswohlgefährdung stehen Gerichte vor Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für alle Beteiligten – vor allem für Kinder. Familienpsychologische Sachverständigengutachten dienen dazu, dem Gericht eine fachlich fundierte Grundlage für diese Entscheidungen zu geben. 

 

Meine Arbeit orientiert sich an einer systemischen Haltung. Das bedeutet, dass Menschen nicht isoliert betrachtet werden, sondern immer im Zusammenhang ihrer Beziehungen, Erfahrungen und aktuellen Lebenssituationen. Konflikte entstehen selten eindimensional. Deshalb ist es mir wichtig, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und familiäre Dynamiken verständlich einzuordnen. Neben Belastungen und Schwierigkeiten finden auch vorhandene Ressourcen, Bindungen und Veränderungsmöglichkeiten Beachtung.

 

Ein familiengerichtliches Gutachten folgt klaren fachlichen und rechtlichen Standards. Zu Beginn steht die gerichtliche Fragestellung, die den Rahmen der Begutachtung bildet. Anschließend erfolgen Gespräche mit den beteiligten Elternteilen, Kindern sowie – je nach Fragestellung – weiteren relevanten Bezugspersonen oder Fachkräften. Ergänzend können Interaktionsbeobachtungen, Aktenanalysen sowie diagnostische Verfahren eingesetzt werden. Ziel ist es, ein möglichst differenziertes Bild der familiären Situation zu entwickeln und die Bedürfnisse sowie Entwicklungserfordernisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. 

 

Besonders in hochstrittigen Familiensituationen ist mir ein respektvoller, transparenter und wertschätzender Umgang mit allen Beteiligten wichtig. Auch wenn ein Gutachten nicht den Charakter einer Beratung oder Therapie hat, verstehe ich die Beteiligten als Menschen in oftmals schwierigen und emotional belastenden Lebenslagen. Eine systemische Grundhaltung bedeutet hierbei, unterschiedlichen Perspektiven mit Offenheit zu begegnen und vorschnelle Zuschreibungen zu vermeiden. Ziel meiner Arbeit ist es, nachvollziehbare, fachlich fundierte und am Kindeswohl orientierte Einschätzungen zu erarbeiten, die dem Gericht eine verlässliche Grundlage für tragfähige Entscheidungen bieten.

Kontaktmöglichkeiten

Sebastian Pollzien M.A.

Systemischer Therapeut (SG)

Rennbahnstraße 2

22111 Hamburg

0176 - 22506236

anfragen@systemischentwickeln.de

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