
Erziehungsbeistandschaft
"Die Aufgabe der Umgebung ist nicht, das Kind zu formen,
sondern ihm erlauben, sich zu offenbaren."
(Maria Montessori)
Die Erziehungsbeistandschaft gem. §27/30 SGB VIII ist eine lebensweltorientierte Hilfeform, die sich an Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen richtet. Im Mittelpunkt steht dabei die individuelle Begleitung durch eine vertrauensvolle Fachkraft, die dem jungen Menschen als konstante Bezugsperson zur Seite steht. Ziel ist es, Probleme und Konflikte im sozialen Umfeld zu erkennen und gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Durch aufsuchende Arbeit wird der Bezug zur Familie sowie zum sozialen Umfeld des Kindes oder Jugendlichen gestärkt. Diese langfristig angelegte Unterstützung fördert insbesondere das Sozial- und Leistungsverhalten und trägt dazu bei, eine Fremdunterbringung zu vermeiden. Bei älteren Jugendlichen liegt der Fokus auf der Vorbereitung eines selbstständigen Lebens. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird im Hilfeplan festgehalten und regelmäßig überprüft.
Kerninhalte der Erziehungsbeistandschaft können sein:
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Kennenlernen des Kindes oder Jugendlichen sowie seines familiären und sozialen Umfelds
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Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung durch gemeinsame Freizeitaktivitäten
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Förderung von Hobbys und sinnvoller Freizeitgestaltung
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Krisenintervention und Entwicklung alternativer Bewältigungsstrategien
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Unterstützung bei schulischen Herausforderungen sowie in der Ausbildungs- und Berufsorientierung
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Beratung der Eltern und gemeinsame Familiengespräche zur Förderung eines konstruktiven Zusammenlebens
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Vermittlung institutioneller Hilfsangebote und soziale Vernetzung im Wohnumfeld
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine individuell angepasste Unterstützung, die junge Menschen in schwierigen Lebensphasen begleitet und ihnen neue Perspektiven aufzeigt.



